Mit der Bundestagswahl 2017 zogen mit 709 Parlamentariern weitaus mehr im Bundestag ein als die eigentlich vorgesehenen 598. Besonders mit Hinblick auf die nächste Wahl gibt es laufende Diskussionen, wie das Wahlrecht angepasst werden kann. Sollte der Trend anhalten, wird mit mehr als 800 Abgeordneten gerechnet.

Die 111 zusätzlichen Sitze entstehen durch das System von Ausgleichs- und Überhangmandaten.

Wir stellen hier ein reformiertes Wahlrecht vor, welches die Anzahl der Ausgleichs- und Überhangmandate reduziert, aber trotzdem eine proportionale Sitzverteilung entsprechend dem Wählerwillen ermöglicht. Zudem erlaubt es den Wählern weitaus mehr Auswahl.

Dazu soll die Zustimmungswahl bei der Erst und Zweitstimme eingeführt werden.

Analyse

Das heutige Bundestagswahlrecht

Das personalisierte Verhältniswahlrecht, welches bei der Bundestagswahl zum Einsatz kommt, lässt sich in drei Teilen erklären. Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter je Wahlkreis gewählt (Direktmandat). Jeder Wähler kann nur einen Kandidaten wählen. Mit der Zweitstimme wird das Verhältnis der Parteien bestimmt. Jeder Wähler kann nur eine Partei wählen. Dadurch erhalten wenige Parteien aber zwangsläufig mehr Direktmandate als ihnen durch die Zweitstimme zustehen würden. Diese Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate kompensiert. Dazu wird die Gesamtzahl der Abgeordneten solange erhöht, bis die Sitzverteilung ausgeglichen ist.

Probleme

Durch das komplexe Zusammenspiel von Erst- und Zweitstimme und dem nötigen Ausgleich ergibt sich eine Reihe von Problemen.

Aufgeblähter Bundestag

Bis zu den Reformen von 2011 und 2013 wurden Überhangmandate nicht vollständig ausgeglichen und haben die Sitzverteilung im Bundestag zu Gunsten weniger Parteien verzerrt. Mit den Ausgleichsmandaten wurde dieses Problem gelöst, doch wurde das Problem eines übergroßen Bundestages verschärft. Mit der Wahl 2017 gibt es 709 Abgeordnete statt 598. Damit werden auch 111 Diäten mehr gezahlt und das Verhältnis von Direkt- zu Listenmandaten ist gestört.

einseitige Direktmandate

Das liegt unter anderem darin begründet, dass die Direktmandate nur auf ein paar wenige Parteien fallen - primär CDU/CSU und sekundär die SPD. Das geht so weit, dass bei der BTW 2017 alle Abgeordneten der CSU durch Direktmandate gewählt wurden, während alle Abgeordneten der FDP durch Listenmandate einzogen.

Direktmandate repräsentieren nicht ihren Wahlkreis

Die Wahlkreise werden mit relativer Mehrheit gewonnen. Jeder Wähler kann sich also nur für einen Kandidaten entscheiden und der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt, auch wenn es weniger als die Hälfte sind. So passiert es häufig, dass die Mehrheit andere Kandidaten gewählt hat als den Gewinner der nur die größte Minderheit darstellt. Die Probleme die so eine Relativwahl mit sich bringt sind vielfältig und Thema für einen anderen Artikel. Im Kontext der Bundestagswahl ist die Situation noch etwas anders, da hier die meisten Wähler die Erststimme als nutzlos empfinden und schlicht den Kandidaten ihrer bevorzugten Partei wählen. Das ursprüngliche Ziel, dass Direktkandidaten ihren Wahlkreis repräsentieren und nicht ihre Partei, dass auch unabhängige Kandidaten eine Chance haben, scheitert also am gewählten Verfahren.

geringe Ausdrucksmöglichkeiten für Wähler

Die taktische Wahl bei der Erststimme zeigt wie Wähler ihren Willen für die nächsten vier Jahre in nur zwei Kreuzen ausdrücken müssen. Dazu hat nur die Zweitstimme einen wirklichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestags.

Konkurrenz/Kooperation

Dass bei beiden Stimmen (und allen sonstigen Wahlen) je nur eine Option gewählt werden kann hat einen großen Einfluss auf unsere politische Kultur. Jede Wahl ist ausschließlich, man kann immer nur für die eine odere andere Partei sein, nicht für beide. Dadurch stehen auch Parteien und Kandidaten in Konkurrenz, die ansonsten ähnliche Programme hätten. Anstatt gemeinsam an guten Lösungen zu arbeiten sind sie also gezwungen sich voneinander abzugrenzen.

Ziele für ein verbessertes Wahlrecht

Diese Probleme sind grundlegend im Bundestagswahlrecht, kleine Änderungen werden sie nicht beseitigen. Es ist jedoch unrealistisch ein völlig neues Wahlrecht durchzusetzen oder sich auch bloß auf ein Modell zu einigen das man anstrebt.

Andere Wahlsysteme, unabhängig von ihren Vor- und Nachteilen, resultieren aus anderen Zielen und deren Gewichtung. Eine reine Listenwahl wie zum Beispiel in den Niederlanden ist ohne Direktmandate nicht regional verankert. Die Ziele des Wahlrechts zu ändern würde weit über die Methode hinausgehen. Ein Vorschlag die momentanen Probleme zu lösen sollte also die selben Ziele verfolgen wie das jetzige Wahlrecht. Wir stellen das hier explizit heraus, da es viele Vorschläge für ein anderes Wahlrecht gibt, die zwar einen Mehrwert in einem Bereich bringen würden, dafür aber andere Ziele fallen lassen. So gehen viele Vorschläge dazu die Ausgleichsmandate zu begrenzen auf Kosten der Demokratie.

Das bestehende Bundestagswahlrecht erfüllt eine Reihe von Anforderungen. Darüber hinaus hat sich seit den Wahlen 2013 und 2017 ein neues Thema gezeigt, an welchem das jetzige Wahlrecht jedoch scheitert:
Die Größe des Bundestags soll trotz Ausgleichsmandaten auf ein Maximum begrenzt sein.

Zustimmungswahl bei Erst- und Zweitstimme

Unser Konzept für ein neues Wahlrecht baut daher auf dem alten auf. Der Eingriff ist minimal, ändert das Wahlsystem aber auf grundlegende Weise.

Am Ende sähe der Wahlzettel nahezu aus wie zuvor. Unterscheiden würde er sich lediglich mit dem Hinweis, dass beliebig viele Kandidaten und Partien angekreuzt werden dürfen.

Trotz, dass sie sich oberflächlich ähneln, unterscheiden sich beide in wichtigen Punkten.

Mehrere Kandidaten wählen

Direktkandidaten werden im Moment mit relativer Mehrheit gewählt. Jeder Wähler wählt einen Kandidaten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt. Entgegen der Bezeichnung “Mehrheitswahl” gewinnt hier die größte Minderheit. Bei der Wahl 2017 erhielten nur 13 von 299 Direktmandaten mehr als 50 % der Stimmen. Es gewinnen regelmäßig die größten Parteien (2017: Union 77 %, SPD 20 %) fast alle Direktmandate. Da Direktmandate vollständig ausgeglichen werden, bringt das den großen Parteien keine direkten Vorteile, jedoch führt es zu systematischen Schwächen im System.

Die Idee hinter der personalisierten Verhältniswahl ist, dass die Direktmandate ihren Wahlkreis vertreten und als Ansprechpartner dienen. Da Direktmandate jedoch meist mit weniger als der Hälfte der Stimmen gewonnen werden wird die Direktwahl diesem Anspruch nicht gerecht. Durchschnittlich werden auch Wahlkreise mit weniger als 38% (2017) der Stimmen gewonnen - hier erlaubt es auch polarisierenden Kleinpartien einen zweifelhaften Sieg.

Ein Wechsel zur Zustimmungswahl würde es ermöglichen, dass die Kandidaten gefunden werden, die ihren Wahlkreis am besten vertreten, auch über Parteigrenzen hinweg.

Mit unserem heutigen System gewinnen auch meist nur Kandidaten der größten Parteien. Diese systematische Verzerrung muss mit vielen Ausgleichsmandaten aufgefangen werden. Dadurch entsteht ein unnötig aufgeblähter Bundestag weit über die ursprünglich geplante Größe hinaus. Mit der Zustimmungswahl werden die Direktmandate unabhängiger von der Parteizugehörigkeit. Dadurch werden auch die Ergebnisse vielfältiger und ausgeglichener, wodurch schließlich weniger Ausgleichsmandate nötig werden.

Mehrere Parteien wählen

Ebenso wie bei der Erststimme können wir auch bei der Zweitstimme zulassen, dass beliebig viele Partien gewählt werden. Die Stimme wird dann auf die gewählten Parteien gleichmäßig aufgeteilt. Kreuzt jemand 4 Partien an erhält somit jede Partei ¼ der Stimme.

Somit müssen Parteien nicht länger konkurrieren. Die Wähler sind nicht gezwungen sich zwischen Partei A und B zu entscheiden, sondern können alle Parteien wählen, die ihren Zielen entsprechen.

Zudem können weitere Stimmen dann als Ersatzstimme dienen. Fällt eine Partei unter die 5%-Hürde, so kann die Stimme neu ausgezählt und den andern gewählten Parteien zugerechnet werden.

Feldversuch: Zustimmungswahl in Deutschland

Wie würden die Menschen also wählen wenn sie den alle Parteien und Kandidaten ankreuzen würden die ihnen zusagen?

Von Carlos Alós–Ferrer und Ðura-Georg Granić stammt eine Studie die genau das untersucht hat (Alós-Ferrer and Granić 2010). Zur Landtagswahl in Hessen (dessen Wahlsystem nahezu identisch mit der Bundestagswahl ist) wurden die Befragten abgefangen nachdem sie ihre Stimme abgegeben haben und gebeten einen neuen Wahlzettel auszufüllen. Diesmal durften beliebig viele Parteien und Kandidaten angekreuzt werden.

In einer darauf folgenden Analyse wurden auch die Listenstimmen in ähnlicher Weise ausgewertet wie hier vorgestellt (Alós-Ferrer and Granić 2011, unter 5 “Approval Voting for multi-winner elections”). Die Methode wird dabei “Satisfaction Approval Voting” (SAV) genannt. Die Auswertung unterscheidet sich vom hier vorgeschlagenen System nur darin, dass Stimmen für Parteien mit unter 5 % Zustimmung ignoriert wurden.

Die Ergebnisse sind es Wert hier herausgestellt zu werden. Es gab zwei Experimente, eines wurde zur Hessischen Landtagswahl in Messel und eines zur Bundestagswahl in Konstanz durchgeführt. In der Analyse wurden die Ergebnisse auf eine fiktive Sitzverteilung für die Parlamente umgerechnet (110 Sitze in Hessen, 598 Sitze im Bundestag).

Messel/Hessischer Landtag, 110 Sitze gesamt:

Partei ein Kreuz SAV
SPD 45 34
CDU 41 28
FDP 10 16
Grüne 8 18
LINKE 6 5
Tierschutz - 4
Familie - 3
Freie Wähler - 2

Konstanz/Bundestag, 598 Sitze gesamt:

Partei ein Kreuz SAV
CDU 182 120
SPD 140 121
Grüne 128 144
FDP 108 98
LINKE 40 40
Piraten - 41
Tierschutz - 22
ödp - 12

Petition

Diesen Vorschlag haben wir als Petition an den Bundestag gerichtet.

Vorschlag an die Wahlrechtskommission 2022

Referenzen

Alós-Ferrer, Carlos, and Ðura-Georg Granić. 2010. “Approval Voting in Germany: Description of a Field Experiment.” https://kops.uni-konstanz.de/handle/123456789/14451?locale-attribute=de.
———. 2011. “Two Field Experiments on Approval Voting in Germany.” https://link.springer.com/article/10.1007/s00355-011-0550-5.